Qualifikationsgesetz BKrFQG
Die EU hat die Ausbildung von Berufskraftfahrern neu geordnet. Deutschland hat die EU-Richtlinie mit dem Berufskraftfahrer Qualifikationsgesetz, kurz BKrFQG umgesetzt, das für Neueinsteiger ebenso gilt wie für erfahrene Fahrer. So müssen Fahrer alle 5 Jahre Nachweis über die Weiterbildung bei zuständigen Straßenverkehrsamt einreichen.
Berufskraftfahrern künftig alle fünf Jahre 35 Stunden Weiterbildung absolvieren. Wer einen neue LKW- oder Bus-Führerschein erwirbt, muss eine Grundqualifikation nachweisen.