Die Rahmenbedingungen
Für den künftigen Fahrer:
– Anmeldung zur regulären Ausbildung schon ab 16 ½ jähren möglich.
– Die Fahrerlaubnis gilt nur im Inland, allerdings ohne Streckenbegrenzung.
– Bis zum Erreichen des 18. Lebensjahres ist das Fahren nur zusammen mit den Begleitperson(s.u.) erlaubt.
– Die Prüfungsbescheinigung ist mitzuführen. Sie gilt bis zu drei Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres als Nachweis der Fahrberechtigung.
für den (oder die) Begleiter:
– Der Name muss in der Prüfungsbescheinigung aufgeführt sein.
– Mindestalter: 30 Jahre.
– Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B seit mindestens 5 Jahren (mitzuführen!).
– im Flensburger Zentralregister dürfen am Tag der Führerschein-Prüfung des 17-Jährigen nicht mehr als 3 Punkte auf dem Konto des Begleiters stehen.
– die Begleitung mit mehr als 0,5 Promille Alkoholkonzentration im Blut oder unter dem Einfluss von Rauschmitteln ist untersagt – es sei denn es handelt sich um die bestimmungsgemäße Einnahme eines Medikamentes im Krankheitsfall.
– die Begleitperson steht ausschließlich als Ansprechpartner zur Verfügung, um dem Fahranfänger mit Rat und Hinweisen ein Gefühl der Sicherheit zu vermitteln (keine Fahrlehrerfunktion!).
Hinweis: Obwohl nicht vorgeschrieben, empfiehlt sich die Teilnahme der Fahranfänger und Begleitperson an einer 90-minütigen Schulung in der Fahrschule, in der Hintergründe und Rollenverteilung bim „begleiteten Fahren“ detailliert besprochen werden.