Führerschein mit 17

Die Rahmenbedingungen

Für den künftigen Fahrer:

– Anmeldung zur regulären Ausbildung schon ab 16 ½ jähren möglich.

– Die Fahrerlaubnis gilt nur im Inland, allerdings ohne Streckenbegrenzung.

– Bis zum Erreichen des 18. Lebensjahres ist das Fahren nur zusammen mit den Begleitperson(s.u.) erlaubt.

– Die Prüfungsbescheinigung ist mitzuführen. Sie gilt bis zu drei Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres als Nachweis der Fahrberechtigung.

für den (oder die) Begleiter:

– Der Name muss in der Prüfungsbescheinigung aufgeführt sein.

– Mindestalter: 30 Jahre.

– Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B seit mindestens 5 Jahren (mitzuführen!).

– im Flensburger Zentralregister dürfen am Tag der Führerschein-Prüfung des 17-Jährigen nicht mehr als 3 Punkte auf dem Konto des Begleiters stehen.

– die Begleitung mit mehr als 0,5 Promille Alkoholkonzentration im Blut oder unter dem Einfluss von Rauschmitteln ist untersagt – es sei denn es handelt sich um die bestimmungsgemäße Einnahme eines Medikamentes im Krankheitsfall.

– die Begleitperson steht ausschließlich als Ansprechpartner zur Verfügung, um dem Fahranfänger mit Rat und Hinweisen ein Gefühl der Sicherheit zu vermitteln (keine Fahrlehrerfunktion!).

Hinweis: Obwohl nicht vorgeschrieben, empfiehlt sich die Teilnahme der Fahranfänger und Begleitperson an einer 90-minütigen Schulung in der Fahrschule, in der Hintergründe und Rollenverteilung bim „begleiteten Fahren“ detailliert besprochen werden.