Klasse BE

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Klasse BE

Die Klasse BE betrifft Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 3500kg nicht übersteigt.

Der BE-Führerschein ermöglicht es Ihnen, nicht nur ein Auto der Klasse B zu fahren, sondern auch Anhänger bis zu einer bestimmten Gesamtmasse zu ziehen. Bei der Fahrschule SVS Müller bieten wir Ihnen eine umfassende Ausbildung, die Sie optimal auf die Anforderungen dieser Klasse vorbereitet.

Unsere erfahrenen Fahrlehrer stehen Ihnen während des gesamten Schulungsprozesses zur Seite, um Ihnen alle notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse zu vermitteln. Von der sicheren Bedienung des Fahrzeugs bis hin zu den spezifischen Anforderungen beim Fahren mit Anhänger – wir begleiten Sie Schritt für Schritt auf dem Weg zum erfolgreichen Abschluss Ihrer Fahrprüfung.

Starten Sie noch heute Ihr Abenteuer auf den Straßen mit dem BE-Führerschein. Kontaktieren Sie uns, um mehr über unsere Kurse und Verfügbarkeiten zu erfahren, und lassen Sie uns gemeinsam Ihre Fahrziele erreichen!

 

Erlaubte Fahrzeuge

Kombinationen aus Kraftfahrzeug der Klasse B und schwerem Anhänger oder Sattelanhänger, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3500 kg zGM nicht übersteigt.

Mindestalter

  • 17 Jahre: Begleitetes Fahren
  • 18 Jahre

Voraussetzung

Führerschein der Klasse B (kann zusammen erworben werden)

Prüfungen

Nur praktische Prüfung; Voraussetzung ist der Vorbesitz der Klasse B (kann zusammen erworben werden) Erteilung der Fahrerlaubnis ohne ärztliche Untersuchung und ohne Begrenzung, sofern keine besonderen Umstände vorliegen.

Befristungen und Einschränkungen

Erteilung der Fahrerlaubnis ohne ärztliche Untersuchung und ohne Begrenzung, sofern keine besonderen Umstände vorliegen.

Gültigkeit des Führerscheindokuments

  • Ausstellung des Führerscheins seit 19.1.2013: 15 Jahre (auch bei Erweiterung der Fahrberechtigung, Umtausch oder Ersatzausstellung)
  • Ausstellung des Führerscheins vor 19.1.2013: gestaffelt nach dem Fristenplan für den Führerscheinumtausch. Bei Ablauf der Befristung wird das Dokument auf Antrag verwaltungsmäßig umgetauscht, also ohne Untersuchung oder Prüfung.

Probezeit

Beim erstmaligen Erwerb der Fahrerlaubnis wird der Führerschein „auf Probe“ erteilt. Während der Probezeit von 2 Jahren hat ein Fehlverhalten besondere Folgen.

Quelle: www.adac.de (Stand 16.2.2024)