16. Februar 2024

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Klasse B96

Die Klasse B96 betrifft Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von >750kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 4250kg nicht übersteigt.

Klasse AM

Die Klasse AM betrifft Leichte zwei- bis vier-rädige Kraftfahrzeuge mit einer Nennleistung von nicht mehr als 4kW und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 45km/h.

Klasse A2

Die Klasse A2 betrifft Krafträder mit einer Nennleistung von bis zu 35kW (bei einem Leistung/Leergewicht-Verhältnis bis zu 0,2kW/kg), die nicht von einem Kraftrad mit über 70kW Motorleistung abgeleitet sind.

Klasse A1

Die Klasse A1 betrifft Krafträder mit einem Hubraum von bis zu 125ccm, einer Nennleistung von bis zu 11kW, und dreirädige Kraftfahrzeuge mit einer Nennleistung von bis zu 15kW.

Klasse A

Die Klasse A betrifft alle Krafträder und dreirädige Kraftfahrzeuge.

Neubau der Website

Aktuell wird die Website umgebaut, weshalb es zu Störungen oder Ausfällen kommen kann. Wir bittem um ihr Verständnis.

Klasse BE

Die Klasse BE betrifft Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 3500kg nicht übersteigt.

Klasse B

Die Klasse B betrifft Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500kg und nicht mehr als acht Sitzplätzen (Fahrersitz ausgenommen), und einem Anhänger sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht 750kg und die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht 3500kg übersteigt.

Klasse C1E

Die Klasse C1E bezieht sich auf Zugfahrzeuge der Klasse C1 mit einem Anhänger über 750kg oder der Klasse B mit einem Anhänger über 3500kg, die nicht zur Personenbeförderung gebaut und ausgelegt sind.

Klasse CE

Die Klasse CE bezieht sich auf Zugfahrzeuge der Klasse C mit einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von 750kg, die nicht zur Personenbeförderung gebaut und ausgelegt sind.